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Channel: Kommentare zu: Wie sich die Verlage das mit dem Leistungsschutzrecht vorstellen
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Von: vera

Sie besitzen einen Kugelschreiber? Dann können Sie auch Schecks fälschen. Außerdem: <a href="http://opalkatze.wordpress.com/2010/03/15/leistungsschutzrecht-fur-blogger/"...

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Von: Till Kreutzer

Hallo Herr Stadler, das Leistungsschutzrecht ist gerade dazu gedacht, die Paperboy-Entscheidung (die ja nur auf dem Urheberrecht basierte) auszuhebeln. Durch den Schutz auch kleinster Teile der...

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Von: Matthes

Lächerlich, das Ganze. Liebe Verlage, ihr seid frei, euren Content nicht ins Internet zu stellen. Oder verschließt ihn hinter dicken Bezahlcontent-Türen. Dann hat keiner ein Problem! Viel Spaß weiter...

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Von: Wolfgang Michal

Man sollte nicht vergessen, dass seit 2008 die Wörter gewerblich (Novellierung UrhG) und geschäftliche Handlung (Novellierung UWG) sehr weit ausgelegt werden. Es kann also viele treffen.

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Von: admin

Hallo Herr Kreuzer, die Paperboy-Entscheidung beschäftigt sich ja auch mit einem Leistungsschutzrecht, nämlich das des Datenbankherstellers, an das sich die Verlage schon von ihrer Formulierung her...

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Von: Till Kreutzer

@admin: Also m.E. ist der Verlagsentwurf in keiner Weise mit dem Datenbankschutzrecht vergleichbar. Auch und gerade weil er sich eben nicht darauf beschränkt, nur in der Übernahme von wesentlichen...

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Von: admin

Der Vergleich zum Datenbankrecht hinkt insoweit, und da haben Sie völlig Recht, als auf den Aspekt der Entnahme von wesentlichen Teilen bzw. der systematischen Entnahme von unwesentlichen Teilen hier...

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Von: Christian

hmm, man sollte dieses “Leistungsschutzrecht” wirklich nutzen und ausdehnen. Denke da an Schutzrechte für Arbeitnehmer, Sparer uvm.

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