Von: vera
Sie besitzen einen Kugelschreiber? Dann können Sie auch Schecks fälschen. Außerdem: <a href="http://opalkatze.wordpress.com/2010/03/15/leistungsschutzrecht-fur-blogger/"...
View ArticleVon: Till Kreutzer
Hallo Herr Stadler, das Leistungsschutzrecht ist gerade dazu gedacht, die Paperboy-Entscheidung (die ja nur auf dem Urheberrecht basierte) auszuhebeln. Durch den Schutz auch kleinster Teile der...
View ArticleVon: Matthes
Lächerlich, das Ganze. Liebe Verlage, ihr seid frei, euren Content nicht ins Internet zu stellen. Oder verschließt ihn hinter dicken Bezahlcontent-Türen. Dann hat keiner ein Problem! Viel Spaß weiter...
View ArticleVon: Wolfgang Michal
Man sollte nicht vergessen, dass seit 2008 die Wörter gewerblich (Novellierung UrhG) und geschäftliche Handlung (Novellierung UWG) sehr weit ausgelegt werden. Es kann also viele treffen.
View ArticleVon: admin
Hallo Herr Kreuzer, die Paperboy-Entscheidung beschäftigt sich ja auch mit einem Leistungsschutzrecht, nämlich das des Datenbankherstellers, an das sich die Verlage schon von ihrer Formulierung her...
View ArticleVon: Till Kreutzer
@admin: Also m.E. ist der Verlagsentwurf in keiner Weise mit dem Datenbankschutzrecht vergleichbar. Auch und gerade weil er sich eben nicht darauf beschränkt, nur in der Übernahme von wesentlichen...
View ArticleVon: admin
Der Vergleich zum Datenbankrecht hinkt insoweit, und da haben Sie völlig Recht, als auf den Aspekt der Entnahme von wesentlichen Teilen bzw. der systematischen Entnahme von unwesentlichen Teilen hier...
View ArticleVon: Christian
hmm, man sollte dieses “Leistungsschutzrecht” wirklich nutzen und ausdehnen. Denke da an Schutzrechte für Arbeitnehmer, Sparer uvm.
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